Biberach war Reichsstadt (nach 1648 Paritätische Reichsstadt), ist seit 1. Februar 1962 Große Kreisstadt und ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88400
Vorwahlen
07351, 07352, 07357
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Biberach an der Riß – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Biberach an der Riß hat dem Vorschlag des Bauausschusses für einen neuen Bebauungsplan für das Projekt „Brunnadern – Waldseer Straße“ zugestimmt. Dieser Plan umfasst die Umsiedlung der Lidl-Filiale von der Waldseer Straße zu einem neuen Standort am Kreisverkehr, wo sich derzeit die Autoverwertung Auto-Peter und das Zollamt befinden. Der neue Lidl-Markt soll eine Verkaufsfläche von etwa 1.600 Quadratmetern haben und mehrere Geschosse mit weiteren Nutzungsmöglichkeiten wie Gewerbe oder ein Boardinghouse umfassen.
Zusätzlich plant das Autohaus Moll, seine Fläche stadtauswärts zu erweitern, was zusätzliche Stellplätze und eine Förderung der Elektromobilität beinhalten soll. Das Plangebiet umfasst circa 9,4 Hektar und die Stadtverwaltung unterstützt beide Vorhaben im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts. Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden im Regelverfahren erstellt, einschließlich einer Umweltprüfung und Beteiligung von Bürgern und Behörden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.